Bessere Lebensqualität zuhause in gewohnter Umgebung.
Alle Kranken- und Pflegekassen.
Wir sind Mitglied beim Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Grundpflege
Mit unserer ambulanten Grundpflege leisten wir Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Betten und Lagern, bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation, bei Ausscheidungen etc.
Bei der häuslichen Kranken- und Altenpflege legen wir größten Wert auf eine würdevolle Behandlung. Unsere geschulten Pflegekräfte nehmen sich die nötige Zeit für eine sorgfältige und ganzheitliche Pflege.
Die aktuelle Gebührenliste für Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI erhalten Sie bei unserem persönlichen Beratungsgespräch. Wir sind ein zugelassener Pflegedienst und können die erbrachten Leistungen in Höhe Ihres Sachleistungsbetrages (je nach Pflegegrad) mit allen Pflegekassen direkt abrechnen.
Behandlungspflege
Die medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Pflege ist unsere Kernkompetenz. Sie umfasst unter anderem Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Wundversorgung, Kompressionsverbände, Dekubitusbehandlungen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, etc.
Die medizinische Behandlungspflege wird ärztlich verordnet, um die häusliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. Um die Heilungschancen zu beschleunigen, arbeiten wir in der Wundversorgung eng mit Wundtherapeuten zusammen.
Mit unserer Hilfe können Sie die Genesungsphase nach einem Klinikaufenthalt in den eigenen vier Wänden verbringen.
Alle Behandlungspflegeleistungen können vom Arzt verordnet werden. Diese Verordnung reichen wir bei der Krankenkasse für Sie ein. Nach Genehmigung der Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, fallen evtl. gesetzliche Zuzahlungen an die Krankenkasse an.
Betreuung & Hauswirtschaft
Pflegebedürftigkeit geht oft einher mit einschneidenden Veränderungen im alltäglichen Leben. Mit unserer ganzheitlichen Betreuung bei Ihnen zuhause möchten wir die physische und psychische Belastung für Sie und Ihre Angehörigen so gering wie möglich halten.
Wir besuchen Sie dafür in Ihrer vertrauten Umgebung, kümmern uns um Ihr Wohlbefinden, erledigen sämtliche anfallenden hauswirtschaftlichen Arbeiten und sorgen dafür, dass Sie Ihren Alltag weitestgehend unabhängig und selbstbestimmt gestalten können.
Die Kosten für hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung zuhause übernimmt die Krankenkasse, wenn sie medizinisch notwendig ist (ärztliche Verordnung erforderlich). Die Kosten für Hauswirtschaft und Betreuung können in Höhe Ihres Sachleistungsbetrages (je nach Pflegegrad) mit allen Pflegekassen direkt abgerechnet werden. Zusätzlich stehen Ihnen noch Leistungen aus der Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag zu.
Bei der Beantragung der Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Haushaltshilfe & Familienpflege
Es kommt immer wieder vor, dass Familien aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse plötzlich dringend Hilfe im Alltag benötigen: Nach Unfällen oder bei Krankheit steht Ihrer Familie Pflege-von-Herzen mit geschulten Betreuungskräften und fachlicher Kompetenz zur Seite.
Wir sorgen dafür, dass die für Kinder so wichtige Tagesstruktur trotz der ungewohnten Situation erhalten bleibt, übernehmen alltägliche hauswirtschaftliche Aufgaben und kümmern uns um die Organisation Ihres familiären Zusammenlebens.
Kosten für Haus- und Familienpflege werden von der Krankenkasse übernommen, wenn mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung im Haushalt lebt. In der Regel werden zwischen 10 und 40 Wochenstunden für die häusliche Familienbetreuung und Familienpflege genehmigt.
Der Antrag auf Kostenübernahme für Familienpflege kann insbesondere in schwierigen Lebenssituationen eine bürokratische Belastung sein. Deshalb unterstützen wir Sie gerne bereits bei der Antragsstellung.
Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen und versorgen, führen wir die erforderlichen Nachweisbesuche für die Pflegekasse durch.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Damit Sie wieder etwas Zeit für Ihre persönlichen Bedürfnisse (Arzttermin, Kaffeerunde, Theaterbesuch, Tagesausflug…) haben.
Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung bis zu 1612 € für Verhinderungspflege.
Falls im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird können hiervon 806 € für Verhinderungspflege verwendet werden.
Somit stehen jährlich bis max. 2481 € für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Vorheriger Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich. Wir unterstützen Sie gerne dabei.